Wichtige Informationen und Richtlinien zum Messebau
1. Auf- und Abbau
Aufbau:
Freitag, 24. – Sonntag, 26. Februar 2012
jeweils 7 – 24 Uhr
Montag, 27. Februar 2012
7 – 20 Uhr
Ausstellungsstände, mit deren Aufbau bis Montag, 27. Februar 2012, 15 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers.
Abbau:
Donnerstag, 1. März 2012
17 – 22 Uhr
Freitag, 2. März 2012
7 – 19 Uhr
Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zahlen.
Die Einfahrt in die Ladehöfe ist ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 to beim Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen zurückerstattet.
Freitag, 24. – Sonntag, 26. Februar 2012
jeweils 7 – 24 Uhr
Montag, 27. Februar 2012
7 – 20 Uhr
Ausstellungsstände, mit deren Aufbau bis Montag, 27. Februar 2012, 15 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers.

Abbau:
Donnerstag, 1. März 2012
17 – 22 Uhr
Freitag, 2. März 2012
7 – 19 Uhr
Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zahlen.
Die Einfahrt in die Ladehöfe ist ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 to beim Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen zurückerstattet.
2. Wichtige Informationen und Genehmigungen
| Wichtige Infos zur Messe/ Allgemeine Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch für Aussteller | ||
Info 1 und 2 | ||
| Informationen von A-Z | ||
Info 3 | ||
| Technische Richtlinien | ||
Info 4 Technische Daten Hallen Merkblatt „Einbau sprinklertauglicher
Deckenstoffe” Merkblatt „Sonderregelung
Sonntagsfahrverbot für LKW” Merkblatt
„Brandschutz – Europäische Baustoffklassen” Merkblatt „Pyrotechnik/feuergefährliche
Handlungen” Merkblatt
„Verwendung von Nebelgeräten” Merkblatt „Feuerlöscher” Merkblatt „Glas und Acrylbau” Merkblatt
„Abhängungen, Traversen, Hebezeuge“ Merkblatt „Laseranlagen” Merkblatt "Röntgenstrahlen" | ||
| Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) | ||
Info 5 | ||
| Ihre Partner im Messezentrum | ||
Info 6 | ||
3. Bayerische Versammlungsstättenverordnung
Für alle Veranstaltungen im Messezentrum Nürnberg gelten grundsätzlich die Vorschriften der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung; eine vollständige Textfassung finden Sie unter:
www.bayerisches-innenministerium.de/bauen/baurecht/vorschriften/
www.bayerisches-innenministerium.de/bauen/baurecht/vorschriften/
Links & Tipps
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